Arbeitsgruppe
Entbürokratisierung

Nächste Treffen der AG

Donnerstag, 21. März 2024, 11.00 – 15.00 Uhr, Ort: Düsseldorf

Donnerstag, 6. Juni 2024, 11.00 – 12.30 Uhr, digital

Donnerstag, 29. August 2024, 11.00 Uhr, Ort: Wuppertal

Donnerstag, 24. Oktober 2024, 11.00 – 12.30 Uhr, digital

Donnerstag, 12. Dezember 2024, 11.00 – 12.30 Uhr, digital

Gastgeber*in                                Sabine Nagl:
s.nagl@dksb-nrw.de
Stefan Rieker:
rieker@paritaet-nrw.org

 

Bürger*innen engagieren sich in zahllosen Bereichen freiwillig und unentgeltlich. Dabei sind sie häufig an Regelungen gebunden, die nicht speziell für Ehrenamtliche geschaffen wurden.
Viele freiwillig Engagierte, vor allem Vorstände in Vereinen, Initiativen und Stiftungen, erleben die Anforderungen als kompliziert und den Zeitaufwand als hoch. Ihre Wünsche und Erwartungen wurden im Handlungsfeld „Entbürokratisieren, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Förderung engagementfreundlich gestalten“ in der Engagementstrategie für das Land NRW gesammelt.
Das Ziel der gleichnamigen AG ist es daher, das Wissen und die Erfahrungen des Netzwerks in diesem Kontext zu bündeln und einzubringen, um zur Umsetzung der Ziele beizutragen. Dazu wurde das große Themenfeld „Entbürokratisierung“ in kleinere Pakete und einzelne Arbeitsschritte aufgeteilt.

Aktuell befasst sich die Arbeitsgruppe im Schwerpunkt mit folgenden Aspekten:

  • Die Fördergeber*innen unter den Mitgliedern des NBE NRW werden sich über Grenzen und Möglichkeiten der Entbürokratisierung im Förderwesen austauschen und Lösungsansätze für weitergehende Maßnahmen entwickeln. Dabei werden sie auch bereits vorhandene gute Beispiele aus der Praxis zusammentragen. Zunächst soll der Austausch unter den Mitgliedern des NBE NRW stattfinden. In einem nächsten Schritt könnten auch die Bezirksregierungen eingebunden werden.
  • Zugleich soll das Thema Entbürokratisierung/engagementfreundliche Förderung bei den Gesprächen des NBE NRW mit der Landespolitik eingebracht werden. In der Diskussion stehen dabei vor allem das Verfügungsrecht des Parlaments einerseits und die Herausforderungen für die Projektförderung andererseits, besonders hinsichtlich der Arbeitgeber*innenrechte und -pflichten, im Fokus.
  • Wesentlich für die Umsetzung der Engagementstrategie sind die Ergebnisse der dort formulierten Prüfaufträge. Die Staatskanzlei des Landes NRW ist aktives Mitglied der Arbeitsgruppe.
  • Zentral ist auch das Thema der „engagementfreundlichen Haltung in Verwaltungen“. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit von Vereinen und kommunalen Verwaltungen bei der Planung von Veranstaltungen (Haftungsfragen etc.).
  • Ein weiteres Thema soll das Gemeinnützigkeitsrecht bilden.
  • Die Arbeitsgruppe wird geeignete Handreichungen für Engagierte und Vereine aus dem NBE NRW sammeln. Diese könnten z. B. über die Internetseite gebündelt und kommuniziert werden.